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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2010 - L 15 AS 359/10 NZB   

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https://dejure.org/2010,118161
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2010 - L 15 AS 359/10 NZB (https://dejure.org/2010,118161)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.12.2010 - L 15 AS 359/10 NZB (https://dejure.org/2010,118161)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - L 15 AS 359/10 NZB (https://dejure.org/2010,118161)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2010 - L 15 AS 359/10
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bereits geklärt, dass eine mehrfache Berücksichtigung der Versicherungspauschale lediglich dann in Betracht kommt, wenn und soweit mehreren Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft jeweils eigenes Einkommen zufließt (BSG, Urt. v. 21.12.2009, Az. B 14 AS 42/08 R).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2010 - L 15 AS 359/10
    Fehlt es an den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II - V, weil es sich entweder nicht um einmalige oder in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließende Einnahmen handelt oder weil die Einnahmen den Betrag von 50,- Euro jährlich übersteigen, so bleibt es bei der Grundregel der Einkommensanrechnung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II mit der Folge, dass eine uneingeschränkte Berücksichtigung der Einkünfte stattzufinden hat (so bereits Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 08.04.2010, Az. L 2 AS 248/09; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.10.2007, Az. L 8 AS 1219/07 mit nachfolgendem Urteil des BSG v. 30.09.2008, Az. B 4 AS 57/07; LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2008, Az. L 3 AS 6/07).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2010 - L 15 AS 359/10
    Die gleichgewichtige Aufteilung der verbleibenden Zinseinkünfte auf die beide Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft - und mit ihr eine im Ergebnis jeweils hälftige Berücksichtigung der Versicherungspauschale - ergibt sich demgegenüber aus der vom Bundessozialgericht aus § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II abgeleiteten Berechnungsmethode, nach welcher der nicht durch das Gesamteinkommen einer Bedarfsgemeinschaft gedeckte Gesamtbedarf im Verhältnis der Einzelbedarfe der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auf diese aufzuteilen ist (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 18. Juni 2008, Az. B 14 AS 55/07 R, Rdnr. 23).
  • LSG Sachsen, 08.04.2010 - L 2 AS 248/09

    Der 2. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts hat am 08.04.2010 entschieden,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2010 - L 15 AS 359/10
    Fehlt es an den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II - V, weil es sich entweder nicht um einmalige oder in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließende Einnahmen handelt oder weil die Einnahmen den Betrag von 50,- Euro jährlich übersteigen, so bleibt es bei der Grundregel der Einkommensanrechnung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II mit der Folge, dass eine uneingeschränkte Berücksichtigung der Einkünfte stattzufinden hat (so bereits Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 08.04.2010, Az. L 2 AS 248/09; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.10.2007, Az. L 8 AS 1219/07 mit nachfolgendem Urteil des BSG v. 30.09.2008, Az. B 4 AS 57/07; LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2008, Az. L 3 AS 6/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zinseinkünfte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2010 - L 15 AS 359/10
    Fehlt es an den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II - V, weil es sich entweder nicht um einmalige oder in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließende Einnahmen handelt oder weil die Einnahmen den Betrag von 50,- Euro jährlich übersteigen, so bleibt es bei der Grundregel der Einkommensanrechnung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II mit der Folge, dass eine uneingeschränkte Berücksichtigung der Einkünfte stattzufinden hat (so bereits Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 08.04.2010, Az. L 2 AS 248/09; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.10.2007, Az. L 8 AS 1219/07 mit nachfolgendem Urteil des BSG v. 30.09.2008, Az. B 4 AS 57/07; LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2008, Az. L 3 AS 6/07).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2008 - L 3 AS 6/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von freier

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2010 - L 15 AS 359/10
    Fehlt es an den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II - V, weil es sich entweder nicht um einmalige oder in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließende Einnahmen handelt oder weil die Einnahmen den Betrag von 50,- Euro jährlich übersteigen, so bleibt es bei der Grundregel der Einkommensanrechnung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II mit der Folge, dass eine uneingeschränkte Berücksichtigung der Einkünfte stattzufinden hat (so bereits Sächsisches Landessozialgericht, Urt. v. 08.04.2010, Az. L 2 AS 248/09; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.10.2007, Az. L 8 AS 1219/07 mit nachfolgendem Urteil des BSG v. 30.09.2008, Az. B 4 AS 57/07; LSG Rheinland-Pfalz, 25.04.2008, Az. L 3 AS 6/07).
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